Fernablesbare Zähler: Jetzt umrüsten – rechtssicher, effizient, zukunftsfähig

Fernablesbare Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Warmwasserzähler werden Pflicht.

Bis 31. Dezember 2026 müssen alle entsprechenden Messgeräte in Mehrfamilienhäusern fernablesbar sein – so schreibt es die novellierte Heizkostenverordnung (§ 5 HeizkostenV) vor.

Für Eigentümer und Hausverwaltungen ist das mehr als eine gesetzliche Vorgabe. Es ist die Chance, Gebäudebetrieb, Abrechnung und Kommunikation nachhaltig zu modernisieren.

Was bedeutet die Pflicht zur Fernablesbarkeit?

Fernablesbare Messgeräte können ohne Betreten der Wohnung ausgelesen werden, in der Regel per Funk.

Bereits seit 1. Dezember 2021 dürfen bei Neuinstallationen nur noch fernablesbare Geräte verbaut werden.

Bestehende Altgeräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.

Betroffen sind:

  • Heizkostenverteiler
  • Wärmemengenzähler
  • Warmwasserzähler

in allen Gebäuden mit zentraler Heiz- oder Warmwasserversorgung.

Warum sich frühes Handeln für Eigentümer und Hausverwaltungen auszahlt

Planungssicherheit statt Zeitdruck

Die Umrüstung ist ein technisches und organisatorisches Projekt. Geräteverfügbarkeit, Montagekapazitäten und die Abstimmung mit Mietern erfordern Vorlauf. Wer früh plant, vermeidet Engpässe und unnötige Mehrkosten.

Weniger Aufwand im laufenden Betrieb

Fernablesbare Systeme reduzieren dauerhaft den Verwaltungsaufwand:

  • keine Vor-Ort-Ablesungen
  • keine Schlüsselorganisation
  • weniger Terminabstimmungen
  • weniger Rückfragen

Gerade bei größeren Beständen wirkt sich das spürbar aus.

Mehr Transparenz für Mieter

Die Heizkostenverordnung verpflichtet zur monatlichen Verbrauchsinformation, sobald fernablesbare Geräte installiert sind. Das sorgt für Nachvollziehbarkeit, stärkt das Vertrauen der Mieter und führt nachweislich zu bewussterem Energieverbrauch.

Effizienterer Gebäudebetrieb

Digitale Verbrauchsdaten bilden die Grundlage für einen datenbasierten Betrieb von Heizungsanlagen. Fehlverbräuche lassen sich schneller erkennen, Optimierungspotenziale gezielter umsetzen und Betriebskosten langfristig senken.

Zukunftssichere Immobilienbestände

Fernablesbare und interoperable Messsysteme sind heute Standard in der Wohnungswirtschaft. Sie schaffen die Basis für weitere digitale Anwendungen im Gebäudemanagement und sichern Investitionen langfristig ab.

Zusätzliche Pflichten durch die Heizkostenverordnung

Neben der technischen Umrüstung regelt die Verordnung auch erweiterte Informationspflichten. Eigentümer und Verwalter müssen Mietern regelmäßig Verbrauchsdaten zur Verfügung stellen, inklusive:

  • Vergleich zum Vorjahr
  • Vergleich zu Durchschnittswerten
  • Einordnung des Verbrauchs

Ohne passende Systeme steigt der Verwaltungsaufwand erheblich.

Warum interoperable Systeme entscheidend sind

Nicht jedes Funksystem ist langfristig sinnvoll. Interoperable Systeme ermöglichen:

  • Anbieterunabhängigkeit
  • langfristige Flexibilität
  • einfache Erweiterbarkeit
  • Investitionssicherheit

Gerade für Hausverwaltungen mit mehreren Liegenschaften ist dies ein zentraler strategischer Faktor.

EAD Leipzig – Ihr Partner für die Umrüstung

Die EAD Leipzig begleitet Eigentümer und Hausverwaltungen strukturiert durch den gesamten Umrüstprozess:

  • Bestandsaufnahme Ihrer Liegenschaften
  • technische und wirtschaftliche Bewertung
  • Auswahl geeigneter fernablesbarer und interoperabler Systeme
  • Koordination der Umrüstung im bewohnten Bestand
  • laufende Betreuung und Abrechnungssicherheit

Der Fokus liegt auf Rechtssicherheit, Effizienz und nachhaltiger Entlastung Ihrer Verwaltung.

Jetzt beraten lassen – bevor Zeitdruck entsteht

Je früher die Umstellung geplant wird, desto einfacher und wirtschaftlicher ist sie umzusetzen.

Gerne prüfen wir gemeinsam, welche Maßnahmen für Ihre Immobilien sinnvoll und erforderlich sind.

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